Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heacon Service GmbH
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Auftragserteilung und Vertragsschluss
1.1. Verträge über die Inanspruchnahme von Leistungen der Heacon Service GmbH kommen
ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Bedingungen und den speziellen
Bedingungen für die jeweiligen Leistungsangebote zustande.
1.2. Abweichenden Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen;
sie gelten nur dann, wenn sie von der Heacon Service GmbH zuvor schriftlich ausdrücklich anerkannt
wurden.
1.3. Auftragserteilungen durch den Vertragspartner haben schriftlich, möglichst unter
Verwendung der Auftragsformulare der Heacon Service GmbH zu erfolgen.
2. Preise
2.1. Die Preise für die Leistungen der Heacon Service GmbH ergeben sich aus der jeweils gültigen
Fassung der Preislisten der Heacon Service GmbH. Alle Preise verstehen sich zuzüglich
Mehrwertsteuer.
2.2. Bei Leistungen, die die Heacon Service GmbH vereinbarungsgemäß fortlaufend erbringt, werden
Preisänderungen dem Vertragspartner mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich
mitgeteilt und werden für beide Parteien verbindlich, falls der Vertragspartner nicht innerhalb
eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Änderung kündigt. Auf dieses Kündigungsrecht sowie auf die Folgen einer unterlassenen
Kündigung wird die Heacon Service GmbH bei der Mitteilung der Preisänderung jeweils hinweisen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug eines
Skontos auf das von der Heacon Service GmbH angegebene Konto zu zahlen. Die Heacon Service GmbH
behält sich das uneingeschränkte Eigentum an allen gelieferten Waren bis zu ihrer vollständigen
Bezahlung vor.
3.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner zur Zahlung von Verzugszinsen
verpflichtet. Ist der Vertragspartner Verbraucher, liegt der Verzugszins 5% über dem
Basiszinssatz. Ist der Vertragspartner Unternehmer, liegt der Zinssatz 8% über dem
Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens als der Verzugszinsen
nach Satz 1 vorbehalten.
3.3. Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen und zur Zurückhaltung von Zahlungen ist der
Vertragspartner nur berechtigt, wenn und soweit seine Gegenforderung von der Heacon Service
GmbH nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt ist und sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Gewährleistung, Haftung
4.1. Eine Gewährleistung der Heacon Service GmbH für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
der Informationen, die in von anderen Urhebern geschaffenen und von der Heacon Service GmbH
lediglich verlegten und / oder vertriebenen Schriftwerken enthalten sind oder die von der Heacon
Service GmbH lediglich aus anderen Quellen übernommen wurden, besteht nicht. Andere als
die in vorstehend in Satz 1 genannten Mängel sind der Heacon Service GmbH unverzüglich schriftlich
zu melden. Ist der Vertragspartner Unternehmer, bestehen Gewährleistungsansprüche nur,
wenn dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei ordnungsgemäß gerügten Mängeln, die im Zeitpunkt
des Gefahrübergangs bereits vorlagen, ist die Heacon Service GmbH zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung berechtigt. Falls auch der dritte Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuch
innerhalb angemessener Frist fehlschlägt, ist der Vertragspartner zur Minderung der für die
mangelbehaftete Lieferung zu zahlenden Vergütung oder zum Rücktritt berechtigt.
4.2. Die Haftung der Heacon Service GmbH - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist beschränkt auf
Schäden, die die Heacon Service GmbH oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei
der Verletzung von wesentlichen Pflichten, auf deren Erfüllung der Vertragspartner besonders
vertrauen darf, leicht fahrlässig herbeigeführt haben.
4.3. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Heacon Service GmbH der Höhe nach
unbeschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei
Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
4.4. Schadenersatzansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften und nach
Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
5. Allgemeines
5.1. Änderungen oder Ergänzungen von Vereinbarungen zwischen der Heacon Service GmbH
und dem Vertragspartner einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen
der Schriftform, auf die nur schriftlich verzichtet werden kann.
5.2. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Heacon Service GmbH und dem Vertragspartner aus oder
im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung unterstehen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf.
5.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit Verträgen zwischen der Heacon Service GmbH und Unternehmern sowie
zwischen der Heacon Service GmbH und Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand
haben, oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ist Berlin. Dies gilt auch dann, wenn die vorgenannten Vertragspartner erst
nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegen, oder wenn deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.
5.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Bei einer nicht AGB-rechtlich bedingten Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit tritt
mit Rückwirkung an die Stelle der undurchführbaren oder unwirksamen Bedingung diejenige
wirksame, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
5.5. Die Heacon Service GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Der Kunde wird
darüber schriftlich unter der Adresse im Bestellformular oder der neuesten Rechnungsadresse
informiert. Nimmt der Kunde die bestellten Leistungen unter den geänderten Bedingungen
weiterhin in Anspruch, gelten diese als vereinbart.
B. Durchführung von Veranstaltungen, Seminaren, Fachtagungen und
Kongressen
1. Leistungen der Heacon Service GmbH
Die Heacon Service GmbH führt Veranstaltungen wie Seminare, Fachtagungen und Kongresse
(nachfolgend „Veranstaltungen“) für Unternehmen durch. Die jeweiligen Leistungspflichten der
Heacon Service GmbH werden im Einzelnen vertraglich vereinbart.
2. Gewährleistung, Haftung
Für den Inhalt fremder Beiträge im Rahmen von Vortragsveranstaltungen sind ausschließlich
die jeweiligen Referenten verantwortlich.
C. Vertrieb von Informationsmedien
1. Leistungsbeschreibung
Die Heacon Service GmbH erstellt und / oder gibt verschiedene Publikationen - auch in
elektronischer Form - mit Bezug zu pharmazeutischen Themen heraus. Die Leistungen der Heacon
Service GmbH bestehen in der Sammlung und redaktionellen Aufbereitung von Informationen
Dritter, insbesondere des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V., sowie von für
die pharmazeutische Industrie maßgeblichen Richtlinien, Gesetzen, Verordnungen,
Empfehlungen und sonstigen Bekanntmachungen und Texten in ihrer jeweils zum
Erscheinungsdatum maßgeblichen Fassung.
2. Lieferungen, Gefahrübergang
2.1. Bestellungen sind schriftlich bei der Heacon Service GmbH aufzugeben. Die Heacon Service GmbH
versendet bestellte Informationsmedien nach Zugang der Bestellung auf Kosten und Gefahr des
Vertragspartners an die von ihm angegebene Lieferadresse. Richtige und rechtzeitige
Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
2.2. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Beschädigung auf den Besteller über, sobald die Ware dem Beförderer ausgehändigt wurde,
auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand durch Umstände,
die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der
Versandbereitschaft an den Besteller auf diesen über.
2.3. Weist das Produkt Material- oder Herstellungsfehler auf, kann der Kunde gegen Rückgabe
eine kostenlose Ersatzlieferung verlangen. Ist die Ersatzlieferung wiederum fehlerhaft, ist der
Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitere Gewährleistungsansprüche sind
ausgeschlossen. Der Kunde kann die vorstehend genannten Ansprüche binnen 12 Monaten
nach Erhalt des Produktes geltend machen. Offensichtliche Mängel oder Unvollständigkeit der
Lieferung werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Werktagen, gerechnet vom Tag der
Auslieferung an den Kunden, schriftlich gegenüber der Heacon Service GmbH gemeldet werden.
3. Publikationen als Online-Version
3.1. Zugang zu Publikationen als Online-Version und diesbezügliche Pflichten des Kunden
Die Heacon Service GmbH bietet Publikationen neben der Printversion auch im digitalen Format
an. Der Zugang des Kunden zu Publikationen als Online-Version erfolgt in der
Regel passwortgeschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem
Kunden zugeteilten personenbezogenen Zugangsdaten (Benutzername & Passwort). Sind
in der Institution des Kunden mehrere Personen tätig, so erhält jeder berechtigte Nutzer
eigene Zugangsdaten, d. h. einen Benutzernamen und ein eigenes Passwort.
Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten (Benutzername & Passwort) geheim zu halten
sowie die unberechtigte Nutzung der digitalen Publikation durch Dritte zu verhindern; er
stellt überdies sicher, dass die in seiner Institution tätigen Nutzer diese Verpflichtung
ebenfalls einhalten.
Erlangt der Kunde Kenntnis vom Missbrauch der Zugangsdaten, der Passwörter oder
des IP-Check, so wird er den Anbieter unverzüglich unterrichten. Bei Missbrauch ist die
Heacon Service GmbH berechtigt, den Zugang zur digitalen Publikation umgehend zu sperren.
Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für den
Zugang zur Online-Version geschaffen werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten
Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen
Browsersoftware. Die Heacon Service GmbH wird den Kunden auf Anfrage über den jeweils
einzusetzenden Browser informieren.
Im Falle der Weiterentwicklung der Softwareplattformen und / oder sonstiger technischer
Komponenten des Systems durch die Heacon Service GmbH obliegt es dem Kunden, nach
Information durch die Heacon Service GmbH die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der von
ihm eingesetzten Soft- und Hardware zu treffen.
3.2. Leistungsumfang, Nutzungsbeschränkungen, Änderungsbefugnis der Heacon
Service GmbH
Die Haftung richtet sich nach Ziffer A.4.1. und C.1.
Die Online-Publikationen stehen grundsätzlich sieben Tage pro Woche jeweils 24 Stunden pro
Tag zur Verfügung. Der Kunde erhält die Berechtigung, diese digitalen Publikationen mit einer
Verfügbarkeit von 90 % pro Kalendermonat zu nutzen.
Die Heacon Service GmbH haftet nicht für Zeiten der Nichtverfügbarkeit der Online-Publikationen
- die darauf beruhen, dass die vom Kunden zu schaffenden erforderlichen
technischen Voraussetzungen für den Zugang vorübergehend nicht gegeben sind,
beispielsweise bei Störungen der Hardware des Kunden; wegen Störungen, die auf
Fehlern des Datenübertragungsnetzes beruhen oder im Verantwortungsbereich des
Datenübertragungsunternehmens liegen;
- wegen höherer Gewalt, insbesondere wegen Stromausfällen, die nicht im Einflussbereich des
Anbieters stehen;
- wegen Wartungsarbeiten die von der Heacon Service GmbH durchgeführt werden.
Die Heacon Service GmbH wird bei der Auswahl und Pflege der Inhalte größtmögliche Sorgfalt
anwenden.
3.3. Rechte des Anbieters
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den digitalen Publikationen, z. B. Pharma
Kodex-Online-Version, um ein von der Heacon Service GmbH hergestelltes Datenbankwerk bzw.
um eine Datenbank i. S. v. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG handelt. Die zugehörigen
Computerprogramme unterliegen dem Schutz nach §§ 69a ff. UrhG.
3.4. Nutzungsrechte des Kunden
Der Kunde erhält ein befristetes, auf Dritte nicht übertragbares Recht zur Nutzung der jeweiligen
digitalen Publikationen.
Die Nutzung ist auf die in der Bestellung festgelegte Zahl der Nutzer in der Institution des Kunden
beschränkt. Die Nutzer sind vom Kunden namentlich zu benennen. Deren personenbezogenen
Zugangsberechtigungen (Benutzername & Passwort) werden von der Heacon Service GmbH
schriftlich mitgeteilt.
Die abgerufenen Dokumente dürfen vom Nutzer nur für den eigenen, fallbezogenen Gebrauch
verwendet werden. Jede gewerbliche Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten,
Verpachten oder Verleihen der Programme oder Dokumente, ist unzulässig.
3.5. Laufzeit
Im Einzelbezug beläuft sich die Nutzungsdauer der jeweiligen Online-Publikation auf 12 Monate.
Im Abonnement beträgt die Mindestlaufzeit zwei Jahre, die Nutzungsdauer verlängert sich
jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum
Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung bei der
Heacon Service GmbH. Die Regelungen in Ziffer C.4.3. gelten entsprechend.
Die Rechungsstellung erfolgt grundsätzlich für 12 Monate im Voraus. Dies gilt sowohl
für Einzelbesteller als auch für Abonnenten.
4. Bezug im Abonnement
4.1. Sämtliche regelmäßig erscheinenden Info-Medien (z. B. Pharma-Kodex, Pharma
Kodex-Online-Version) können auch im Abonnement bezogen werden. Abonnementverträge
sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und gelten für eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren.
4.2. Der Abonnementvertrag für Printprodukte verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr,
wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten nach Erscheinen der Publikation schriftlich
gekündigt wird. Bei Abonnementverträgen für Online-Publikationen ist der Zeitpunkt
des jeweiligen Vertragsschlusses maßgeblich. Der Abonnementvertrag kann erstmals zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
4.3. Hiervon unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund.
Für die Heacon Service GmbH liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn
- der Vertragspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist und auch eine
gesetzte Nachfrist von 14 Tagen fruchtlos verstrichen ist;
- der Vertragspartner seine personenbezogene Nutzerkennung (z. B. für die Pharma
Kodex-Online-Version) vertragswidrig an Dritte weitergibt und / oder eine unberechtigte Nutzung
der digitalen Publikation durch Dritte zulässt.
4.4. Kündigungen erfolgen schriftlich.
Heacon Service GmbH