Themenbereich 8. COMPLIANCE


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8. Compliance

 
50,- €
8.1 Mustervertrag Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen
Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen

1. Inhalt


§ 1 Präambel und Vertragsgegenstand
§ 2 Leistungen des Veranstalters
§ 3 Leistung des Sponsors und Zahlungsmodalitäten
§ 4 Verwendung des Sponsoringbetrages
§ 5 Transparenz- und Trennungsprinzip, Dienstherrengenehmigung
§ 6 Schlussbestimmungen

Anlagen (Bestandteil dieses Vertrages)
Genehmigung der medizinischen Einrichtung (Dienstherr / Arbeitgeber)

2. Nutzerhinweis:

1. Bei den Musterverträgen handelt es sich um Muster, die bewusst allgemein gehalten sind um als Grundlage für eine Vielzahl von Lebenssachverhalten geeignet zu sein. Sie beinhalten das Minimum dessen was in der jeweiligen Kategorie geregelt werden sollte.

2. Die Musterverträge bilden die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltende Rechtslage nach. Die geltende Rechtslage hat bedingt durch den Erlass neuer oder die Änderung bestehender Gesetze oder Verordnungen sowie die Rechtsprechung einen dynamischen Charakter. Die Muster sollten bei Verwendung daher ggf. an die aktuelle Rechtslage angepasst werden.

3. Jede Vertragsbeziehung zwischen Unternehmen der pharmazeutischen Industrie und Angehörigen der Fachkreise sowie Organisationen des Gesundheitswesens bedarf eines vorherigen schriftlichen Vertrages, vgl. § 17 AKG e.V. – Verhaltenskodex, § 33 MBO-Ä (Transparenzprinzip).

4. Jeder Mustervertrag bedarf der individuellen Anpassung auf den jeweils konkreten Einzelfall. Die Musterverträge sind editierbar, sie können und sollen ergänzt oder verändert werden um die konkreten Vertragsbeziehungen zu beschreiben. Das bedeutet auch, dass Leistungen, die im Mustervertrag exemplarisch aufgeführt aber nicht Gegenstand der tatsächlichen Vereinbarung sind entfernt werden. Ebenso sollen Leistungen, die nicht im Mustervertrag vorgesehen sind hinzugefügt werden.

5. Ein Vertrag ist niemals Selbstzweck. Eine unzulässige Vereinbarung wird nicht durch die Verwendung eines bestimmten Vertragstextes zulässig und umgekehrt. Durch die Verwendung eines Vertrages wird verschriftlicht was vereinbart werden soll. Es ist daher wichtig, die Vereinbarung so detailliert wie erforderlich im Vertragstext wiederzugeben.

6. Bei Verträgen, die eine Leistungsaustauschbeziehung beinhalten (z.B. Sponsoring, Beratervertrag etc.) sollte der Umfang der geschuldeten Leistung möglichst detailliert beschrieben werden. Aus dieser Beschreibung kann leicht auf die Angemessenheit der Vergütung (Äquivalenzprinzip) geschlossen werden. Die tatsächlich aufgrund des jeweiligen Vertrages gewährten und erlangten Leistungen sind dann zu dokumentieren (Dokumentationsprinzip), zu überprüfen und die entsprechenden Unterlagen und Beleg aufzubewahren.

7. Die Verwendung der Musterverträge stellt keine Rechtsberatung durch den AKG e.V. dar. Im Zweifel sollte die Hilfe eines Rechtsanwaltes hinzu gezogen werden. Bei den Musterverträgen handelt es sich noch nicht einmal um Empfehlungen. Wie bislang verhandeln und vereinbaren die Mitgliedsunternehmen des AKG e.V. die Vertragsinhalte mit ihren Vertragspartnern individuell

3. Stand: 31.01.2017

4. Kontakt / Verfasser:

KINDERMANN Rechtsanwälte RA Benjamin O. Kindermann, Garather Schlossallee 19, 40595 Düsseldorf Tel.: 0211 911 84 991 Fax: 0211 911 84 993 Email: info@kindermann-rechtsanwaltskanzlei.de. Website

5. © Copyright

Die Verwendung des AKG-Mustervertrages „Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen“ ist nur für den eigenen Gebrauch zur Vertragsgestaltung bestimmt. Der Mustervertrag darf weder in digitaler noch in ausgedruckter Form an Dritte weitergegeben werden.

6. Vertrags-Umfang: 5 Seiten (inklusive Anhang)

Preis: 50,- € (zzgl. 19% USt.)

Die genannten Preise gelten ausschließlich für pharmazeutische Unternehmer/Zulassungsinhaber. Die Preisgestaltung für andere Interessenten erhalten Sie auf Anfrage.

Versand: offene Word-Datei


 
50,- €
8.2 Mustervertrag Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen unter Beteiligung einer Agentur
Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen unter Beteiligung einer Agentur

1. Inhalt


§ 1 Präambel und Vertragsgegenstand
§ 2 Leistungen des Veranstalters
§ 3 Leistung des Sponsors und Zahlungsmodalitäten
§ 4 Verwendung des Sponsoringbetrages
§ 5 Transparenz- und Trennungsprinzip, Dienstherrengenehmigung
§ 6 Schlussbestimmungen

Anlagen (Bestandteil dieses Vertrages)
Genehmigung der medizinischen Einrichtung (Dienstherr / Arbeitgeber)

2. Nutzerhinweis:

1. Bei den Musterverträgen handelt es sich um Muster, die bewusst allgemein gehalten sind um als Grundlage für eine Vielzahl von Lebenssachverhalten geeignet zu sein. Sie beinhalten das Minimum dessen was in der jeweiligen Kategorie geregelt werden sollte.

2. Die Musterverträge bilden die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltende Rechtslage nach. Die geltende Rechtslage hat bedingt durch den Erlass neuer oder die Änderung bestehender Gesetze oder Verordnungen sowie die Rechtsprechung einen dynamischen Charakter. Die Muster sollten bei Verwendung daher ggf. an die aktuelle Rechtslage angepasst werden.

3. Jede Vertragsbeziehung zwischen Unternehmen der pharmazeutischen Industrie und Angehörigen der Fachkreise sowie Organisationen des Gesundheitswesens bedarf eines vorherigen schriftlichen Vertrages, vgl. § 17 AKG e.V. – Verhaltenskodex, § 33 MBO-Ä (Transparenzprinzip).

4. Jeder Mustervertrag bedarf der individuellen Anpassung auf den jeweils konkreten Einzelfall. Die Musterverträge sind editierbar, sie können und sollen ergänzt oder verändert werden um die konkreten Vertragsbeziehungen zu beschreiben. Das bedeutet auch, dass Leistungen, die im Mustervertrag exemplarisch aufgeführt aber nicht Gegenstand der tatsächlichen Vereinbarung sind entfernt werden. Ebenso sollen Leistungen, die nicht im Mustervertrag vorgesehen sind hinzugefügt werden.

5. Ein Vertrag ist niemals Selbstzweck. Eine unzulässige Vereinbarung wird nicht durch die Verwendung eines bestimmten Vertragstextes zulässig und umgekehrt. Durch die Verwendung eines Vertrages wird verschriftlicht was vereinbart werden soll. Es ist daher wichtig, die Vereinbarung so detailliert wie erforderlich im Vertragstext wiederzugeben.

6. Bei Verträgen, die eine Leistungsaustauschbeziehung beinhalten (z.B. Sponsoring, Beratervertrag etc.) sollte der Umfang der geschuldeten Leistung möglichst detailliert beschrieben werden. Aus dieser Beschreibung kann leicht auf die Angemessenheit der Vergütung (Äquivalenzprinzip) geschlossen werden. Die tatsächlich aufgrund des jeweiligen Vertrages gewährten und erlangten Leistungen sind dann zu dokumentieren (Dokumentationsprinzip), zu überprüfen und die entsprechenden Unterlagen und Beleg aufzubewahren.

7. Die Verwendung der Musterverträge stellt keine Rechtsberatung durch den AKG e.V. dar. Im Zweifel sollte die Hilfe eines Rechtsanwaltes hinzu gezogen werden. Bei den Musterverträgen handelt es sich noch nicht einmal um Empfehlungen. Wie bislang verhandeln und vereinbaren die Mitgliedsunternehmen des AKG e.V. die Vertragsinhalte mit ihren Vertragspartnern individuell.

3. Stand: 31.01.2017

4. Kontakt / Verfasser:

KINDERMANN Rechtsanwälte RA Benjamin O. Kindermann, Garather Schlossallee 19, 40595 Düsseldorf Tel.: 0211 911 84 991 Fax: 0211 911 84 993 Email: info@kindermann-rechtsanwaltskanzlei.de. Website

5. © Copyright

Die Verwendung des AKG-Mustervertrages „Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen“ ist nur für den eigenen Gebrauch zur Vertragsgestaltung bestimmt. Der Mustervertrag darf weder in digitaler noch in ausgedruckter Form an Dritte weitergegeben werden.

6. Vertrags-Umfang: 5 Seiten (inklusive Anhang)

Preis: 50,- € (zzgl. 19% USt.)

Die genannten Preise gelten ausschließlich für pharmazeutische Unternehmer/Zulassungsinhaber. Die Preisgestaltung für andere Interessenten erhalten Sie auf Anfrage.

Versand: offene Word-Datei


 
50,- €
8.3 Mustervertrag Individuelles Fortbildungssponsoring
Individuelles Fortbildungssponsoring

1. Inhalt


§ 1 Präambel und Vertragsgegenstand
§ 2 Leistungen / Kostenübernahme
§ 3 Zahlungsmodalitäten / Stornierung
§ 4 Trennungs- und Transparenzprinzip
§ 5 Schlussbestimmungen

Anlagen (Bestandteil dieses Vertrages)
Genehmigung der medizinischen Einrichtung (Dienstherr / Arbeitgeber)

2. Nutzerhinweis:

1. Bei den Musterverträgen handelt es sich um Muster, die bewusst allgemein gehalten sind um als Grundlage für eine Vielzahl von Lebenssachverhalten geeignet zu sein. Sie beinhalten das Minimum dessen was in der jeweiligen Kategorie geregelt werden sollte.

2. Die Musterverträge bilden die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltende Rechtslage nach. Die geltende Rechtslage hat bedingt durch den Erlass neuer oder die Änderung bestehender Gesetze oder Verordnungen sowie die Rechtsprechung einen dynamischen Charakter. Die Muster sollten bei Verwendung daher ggf. an die aktuelle Rechtslage angepasst werden.

3. Jede Vertragsbeziehung zwischen Unternehmen der pharmazeutischen Industrie und Angehörigen der Fachkreise sowie Organisationen des Gesundheitswesens bedarf eines vorherigen schriftlichen Vertrages, vgl. § 17 AKG e.V. – Verhaltenskodex, § 33 MBO-Ä (Transparenzprinzip).

4. Jeder Mustervertrag bedarf der individuellen Anpassung auf den jeweils konkreten Einzelfall. Die Musterverträge sind editierbar, sie können und sollen ergänzt oder verändert werden um die konkreten Vertragsbeziehungen zu beschreiben. Das bedeutet auch, dass Leistungen, die im Mustervertrag exemplarisch aufgeführt aber nicht Gegenstand der tatsächlichen Vereinbarung sind entfernt werden. Ebenso sollen Leistungen, die nicht im Mustervertrag vorgesehen sind hinzugefügt werden.

5. Ein Vertrag ist niemals Selbstzweck. Eine unzulässige Vereinbarung wird nicht durch die Verwendung eines bestimmten Vertragstextes zulässig und umgekehrt. Durch die Verwendung eines Vertrages wird verschriftlicht was vereinbart werden soll. Es ist daher wichtig, die Vereinbarung so detailliert wie erforderlich im Vertragstext wiederzugeben.

6. Bei Verträgen, die eine Leistungsaustauschbeziehung beinhalten (z.B. Sponsoring, Beratervertrag etc.) sollte der Umfang der geschuldeten Leistung möglichst detailliert beschrieben werden. Aus dieser Beschreibung kann leicht auf die Angemessenheit der Vergütung (Äquivalenzprinzip) geschlossen werden. Die tatsächlich aufgrund des jeweiligen Vertrages gewährten und erlangten Leistungen sind dann zu dokumentieren (Dokumentationsprinzip), zu überprüfen und die entsprechenden Unterlagen und Beleg aufzubewahren.

7. Die Verwendung der Musterverträge stellt keine Rechtsberatung durch den AKG e.V. dar. Im Zweifel sollte die Hilfe eines Rechtsanwaltes hinzu gezogen werden. Bei den Musterverträgen handelt es sich noch nicht einmal um Empfehlungen. Wie bislang verhandeln und vereinbaren die Mitgliedsunternehmen des AKG e.V. die Vertragsinhalte mit ihren Vertragspartnern individuell.

3. Stand: 31.01.2017

4. Kontakt / Verfasser:

KINDERMANN Rechtsanwälte RA Benjamin O. Kindermann, Garather Schlossallee 19, 40595 Düsseldorf Tel.: 0211 911 84 991 Fax: 0211 911 84 993 Email: info@kindermann-rechtsanwaltskanzlei.de. Website

5. © Copyright

Die Verwendung des AKG-Mustervertrages „Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen“ ist nur für den eigenen Gebrauch zur Vertragsgestaltung bestimmt. Der Mustervertrag darf weder in digitaler noch in ausgedruckter Form an Dritte weitergegeben werden.

6. Vertrags-Umfang: 5 Seiten (inklusive Anhang)

Preis: 50,- € (zzgl. 19% USt.)

Die genannten Preise gelten ausschließlich für pharmazeutische Unternehmer/Zulassungsinhaber. Die Preisgestaltung für andere Interessenten erhalten Sie auf Anfrage.

Versand: offene Word-Datei


 
50,- €
8.4 Mustervertrag Referentenvertrag
Referentenvertrag

1. Inhalt


§ 1 Vertragsgegenstand
§ 2 Leistungen des/der Referenten/-in
§ 3 Vergütung und Aufwendungsersatz
§ 4 Trennungs- und Transparenzprinzip
§ 5 Schlussbestimmungen

Anlagen (Bestandteil dieses Vertrages)
Genehmigung der medizinischen Einrichtung (Dienstherr / Arbeitgeber)

2. Nutzerhinweis:

1. Bei den Musterverträgen handelt es sich um Muster, die bewusst allgemein gehalten sind um als Grundlage für eine Vielzahl von Lebenssachverhalten geeignet zu sein. Sie beinhalten das Minimum dessen was in der jeweiligen Kategorie geregelt werden sollte.

2. Die Musterverträge bilden die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltende Rechtslage nach. Die geltende Rechtslage hat bedingt durch den Erlass neuer oder die Änderung bestehender Gesetze oder Verordnungen sowie die Rechtsprechung einen dynamischen Charakter. Die Muster sollten bei Verwendung daher ggf. an die aktuelle Rechtslage angepasst werden.

3. Jede Vertragsbeziehung zwischen Unternehmen der pharmazeutischen Industrie und Angehörigen der Fachkreise sowie Organisationen des Gesundheitswesens bedarf eines vorherigen schriftlichen Vertrages, vgl. § 17 AKG e.V. – Verhaltenskodex, § 33 MBO-Ä (Transparenzprinzip).

4. Jeder Mustervertrag bedarf der individuellen Anpassung auf den jeweils konkreten Einzelfall. Die Musterverträge sind editierbar, sie können und sollen ergänzt oder verändert werden um die konkreten Vertragsbeziehungen zu beschreiben. Das bedeutet auch, dass Leistungen, die im Mustervertrag exemplarisch aufgeführt aber nicht Gegenstand der tatsächlichen Vereinbarung sind entfernt werden. Ebenso sollen Leistungen, die nicht im Mustervertrag vorgesehen sind hinzugefügt werden.

5. Ein Vertrag ist niemals Selbstzweck. Eine unzulässige Vereinbarung wird nicht durch die Verwendung eines bestimmten Vertragstextes zulässig und umgekehrt. Durch die Verwendung eines Vertrages wird verschriftlicht was vereinbart werden soll. Es ist daher wichtig, die Vereinbarung so detailliert wie erforderlich im Vertragstext wiederzugeben.

6. Bei Verträgen, die eine Leistungsaustauschbeziehung beinhalten (z.B. Sponsoring, Beratervertrag etc.) sollte der Umfang der geschuldeten Leistung möglichst detailliert beschrieben werden. Aus dieser Beschreibung kann leicht auf die Angemessenheit der Vergütung (Äquivalenzprinzip) geschlossen werden. Die tatsächlich aufgrund des jeweiligen Vertrages gewährten und erlangten Leistungen sind dann zu dokumentieren (Dokumentationsprinzip), zu überprüfen und die entsprechenden Unterlagen und Beleg aufzubewahren.

7. Die Verwendung der Musterverträge stellt keine Rechtsberatung durch den AKG e.V. dar. Im Zweifel sollte die Hilfe eines Rechtsanwaltes hinzu gezogen werden. Bei den Musterverträgen handelt es sich noch nicht einmal um Empfehlungen. Wie bislang verhandeln und vereinbaren die Mitgliedsunternehmen des AKG e.V. die Vertragsinhalte mit ihren Vertragspartnern individuell.

3. Stand: 31.01.2017

4. Kontakt / Verfasser:

KINDERMANN Rechtsanwälte RA Benjamin O. Kindermann, Garather Schlossallee 19, 40595 Düsseldorf Tel.: 0211 911 84 991 Fax: 0211 911 84 993 Email: info@kindermann-rechtsanwaltskanzlei.de. Website

5. © Copyright

Die Verwendung des AKG-Mustervertrages „Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen“ ist nur für den eigenen Gebrauch zur Vertragsgestaltung bestimmt. Der Mustervertrag darf weder in digitaler noch in ausgedruckter Form an Dritte weitergegeben werden.

6. Vertrags-Umfang: 4 Seiten (inklusive Anhang)

Preis: 50,- € (zzgl. 19% USt.)

Die genannten Preise gelten ausschließlich für pharmazeutische Unternehmer/Zulassungsinhaber. Die Preisgestaltung für andere Interessenten erhalten Sie auf Anfrage.

Versand: offene Word-Datei


 
50,- €
8.5 Mustervertrag Beratervertrag
Beratervertrag

1. Inhalt


§ 1 Vertragsgegenstand
§ 2 Leistungen des/der Beraters/-in
§ 3 Vergütung und Aufwendungsersatz
§ 4 Trennungs- und Transparenzprinzip
§ 5 Geheimhaltung
§ 6 Arbeitsergebnisse
§ 7 Schlussbestimmungen

Anlagen (Bestandteil dieses Vertrages)
Genehmigung der medizinischen Einrichtung (Dienstherr / Arbeitgeber)

2. Nutzerhinweis:

Insbesondere bei den Formulierungen zu Geheimhaltung und Rechteabtretung (§§ 5,6 dieses Entwurfes) handelt es sich um Basisformulierungen, die jedenfalls für den konkreten Sachverhalt und in Hinblick auf die Qualität und Umfang der zu erwartenden Arbeitsergebnisse individuell angepasst werden sollten.


1. Bei den Musterverträgen handelt es sich um Muster, die bewusst allgemein gehalten sind um als Grundlage für eine Vielzahl von Lebenssachverhalten geeignet zu sein. Sie beinhalten das Minimum dessen was in der jeweiligen Kategorie geregelt werden sollte.

2. Die Musterverträge bilden die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltende Rechtslage nach. Die geltende Rechtslage hat bedingt durch den Erlass neuer oder die Änderung bestehender Gesetze oder Verordnungen sowie die Rechtsprechung einen dynamischen Charakter. Die Muster sollten bei Verwendung daher ggf. an die aktuelle Rechtslage angepasst werden.

3. Jede Vertragsbeziehung zwischen Unternehmen der pharmazeutischen Industrie und Angehörigen der Fachkreise sowie Organisationen des Gesundheitswesens bedarf eines vorherigen schriftlichen Vertrages, vgl. § 17 AKG e.V. – Verhaltenskodex, § 33 MBO-Ä (Transparenzprinzip).

4. Jeder Mustervertrag bedarf der individuellen Anpassung auf den jeweils konkreten Einzelfall. Die Musterverträge sind editierbar, sie können und sollen ergänzt oder verändert werden um die konkreten Vertragsbeziehungen zu beschreiben. Das bedeutet auch, dass Leistungen, die im Mustervertrag exemplarisch aufgeführt aber nicht Gegenstand der tatsächlichen Vereinbarung sind entfernt werden. Ebenso sollen Leistungen, die nicht im Mustervertrag vorgesehen sind hinzugefügt werden.

5. Ein Vertrag ist niemals Selbstzweck. Eine unzulässige Vereinbarung wird nicht durch die Verwendung eines bestimmten Vertragstextes zulässig und umgekehrt. Durch die Verwendung eines Vertrages wird verschriftlicht was vereinbart werden soll. Es ist daher wichtig, die Vereinbarung so detailliert wie erforderlich im Vertragstext wiederzugeben.

6. Bei Verträgen, die eine Leistungsaustauschbeziehung beinhalten (z.B. Sponsoring, Beratervertrag etc.) sollte der Umfang der geschuldeten Leistung möglichst detailliert beschrieben werden. Aus dieser Beschreibung kann leicht auf die Angemessenheit der Vergütung (Äquivalenzprinzip) geschlossen werden. Die tatsächlich aufgrund des jeweiligen Vertrages gewährten und erlangten Leistungen sind dann zu dokumentieren (Dokumentationsprinzip), zu überprüfen und die entsprechenden Unterlagen und Beleg aufzubewahren.

7. Die Verwendung der Musterverträge stellt keine Rechtsberatung durch den AKG e.V. dar. Im Zweifel sollte die Hilfe eines Rechtsanwaltes hinzu gezogen werden. Bei den Musterverträgen handelt es sich noch nicht einmal um Empfehlungen. Wie bislang verhandeln und vereinbaren die Mitgliedsunternehmen des AKG e.V. die Vertragsinhalte mit ihren Vertragspartnern individuell.

3. Stand: 31.01.2017

4. Kontakt / Verfasser:

KINDERMANN Rechtsanwälte RA Benjamin O. Kindermann, Garather Schlossallee 19, 40595 Düsseldorf Tel.: 0211 911 84 991 Fax: 0211 911 84 993 Email: info@kindermann-rechtsanwaltskanzlei.de. Website

5. © Copyright

Die Verwendung des AKG-Mustervertrages „Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen“ ist nur für den eigenen Gebrauch zur Vertragsgestaltung bestimmt. Der Mustervertrag darf weder in digitaler noch in ausgedruckter Form an Dritte weitergegeben werden.

6. Vertrags-Umfang: 5 Seiten (inklusive Anhang)

Preis: 50,- € (zzgl. 19% USt.)

Die genannten Preise gelten ausschließlich für pharmazeutische Unternehmer/Zulassungsinhaber. Die Preisgestaltung für andere Interessenten erhalten Sie auf Anfrage.

Versand: offene Word-Datei


 
50,- €
8.6 Mustervertrag Spendenvereinbarung
Spendenvereinbarung

1. Inhalt


§ 1 Vertragsgegenstand
§ 2 Zahlungsmodalitäten
§ 3 Verwendung des Spendenbetrages
§ 4 Transparenz- und Trennungsprinzip, Dienstherrengenehmigung
§ 5 Schlussbestimmungen

Anlagen (Bestandteil dieses Vertrages)
Genehmigung der medizinischen Einrichtung (Dienstherr / Arbeitgeber)

2. Nutzerhinweis:

1. Bei den Musterverträgen handelt es sich um Muster, die bewusst allgemein gehalten sind um als Grundlage für eine Vielzahl von Lebenssachverhalten geeignet zu sein. Sie beinhalten das Minimum dessen was in der jeweiligen Kategorie geregelt werden sollte.

2. Die Musterverträge bilden die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltende Rechtslage nach. Die geltende Rechtslage hat bedingt durch den Erlass neuer oder die Änderung bestehender Gesetze oder Verordnungen sowie die Rechtsprechung einen dynamischen Charakter. Die Muster sollten bei Verwendung daher ggf. an die aktuelle Rechtslage angepasst werden.

3. Jede Vertragsbeziehung zwischen Unternehmen der pharmazeutischen Industrie und Angehörigen der Fachkreise sowie Organisationen des Gesundheitswesens bedarf eines vorherigen schriftlichen Vertrages, vgl. § 17 AKG e.V. – Verhaltenskodex, § 33 MBO-Ä (Transparenzprinzip).

4. Jeder Mustervertrag bedarf der individuellen Anpassung auf den jeweils konkreten Einzelfall. Die Musterverträge sind editierbar, sie können und sollen ergänzt oder verändert werden um die konkreten Vertragsbeziehungen zu beschreiben. Das bedeutet auch, dass Leistungen, die im Mustervertrag exemplarisch aufgeführt aber nicht Gegenstand der tatsächlichen Vereinbarung sind entfernt werden. Ebenso sollen Leistungen, die nicht im Mustervertrag vorgesehen sind hinzugefügt werden.

5. Ein Vertrag ist niemals Selbstzweck. Eine unzulässige Vereinbarung wird nicht durch die Verwendung eines bestimmten Vertragstextes zulässig und umgekehrt. Durch die Verwendung eines Vertrages wird verschriftlicht was vereinbart werden soll. Es ist daher wichtig, die Vereinbarung so detailliert wie erforderlich im Vertragstext wiederzugeben.

6. Bei Verträgen, die eine Leistungsaustauschbeziehung beinhalten (z.B. Sponsoring, Beratervertrag etc.) sollte der Umfang der geschuldeten Leistung möglichst detailliert beschrieben werden. Aus dieser Beschreibung kann leicht auf die Angemessenheit der Vergütung (Äquivalenzprinzip) geschlossen werden. Die tatsächlich aufgrund des jeweiligen Vertrages gewährten und erlangten Leistungen sind dann zu dokumentieren (Dokumentationsprinzip), zu überprüfen und die entsprechenden Unterlagen und Beleg aufzubewahren.

7. Die Verwendung der Musterverträge stellt keine Rechtsberatung durch den AKG e.V. dar. Im Zweifel sollte die Hilfe eines Rechtsanwaltes hinzu gezogen werden. Bei den Musterverträgen handelt es sich noch nicht einmal um Empfehlungen. Wie bislang verhandeln und vereinbaren die Mitgliedsunternehmen des AKG e.V. die Vertragsinhalte mit ihren Vertragspartnern individuell.

3. Stand: 31.01.2017

4. Kontakt / Verfasser:

KINDERMANN Rechtsanwälte RA Benjamin O. Kindermann, Garather Schlossallee 19, 40595 Düsseldorf Tel.: 0211 911 84 991 Fax: 0211 911 84 993 Email: info@kindermann-rechtsanwaltskanzlei.de. Website

5. © Copyright

Die Verwendung des AKG-Mustervertrages „Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen“ ist nur für den eigenen Gebrauch zur Vertragsgestaltung bestimmt. Der Mustervertrag darf weder in digitaler noch in ausgedruckter Form an Dritte weitergegeben werden.

6. Vertrags-Umfang: 4 Seiten (inklusive Anhang)

Preis: 50,- € (zzgl. 19% USt.)

Die genannten Preise gelten ausschließlich für pharmazeutische Unternehmer/Zulassungsinhaber. Die Preisgestaltung für andere Interessenten erhalten Sie auf Anfrage.

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