8. Compliance
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50,- € 8.1 Mustervertrag Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen |
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Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen
1. Inhalt
§ 1 Präambel und Vertragsgegenstand
§ 2 Leistungen des Veranstalters
§ 3 Leistung des Sponsors und Zahlungsmodalitäten
§ 4 Verwendung des Sponsoringbetrages
§ 5 Transparenz- und Trennungsprinzip, Dienstherrengenehmigung
§ 6 Schlussbestimmungen
Anlagen (Bestandteil dieses Vertrages)
Genehmigung der medizinischen Einrichtung (Dienstherr / Arbeitgeber)
2. Nutzerhinweis:
1. Bei den Musterverträgen handelt es sich um Muster, die bewusst allgemein gehalten sind um als Grundlage für eine Vielzahl von Lebenssachverhalten geeignet zu sein. Sie beinhalten das Minimum dessen was in der jeweiligen Kategorie geregelt werden sollte.
2. Die Musterverträge bilden die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltende Rechtslage nach. Die geltende Rechtslage hat bedingt durch den Erlass neuer oder die Änderung bestehender Gesetze oder Verordnungen sowie die Rechtsprechung einen dynamischen Charakter. Die Muster sollten bei Verwendung daher ggf. an die aktuelle Rechtslage angepasst werden.
3. Jede Vertragsbeziehung zwischen Unternehmen der pharmazeutischen Industrie und Angehörigen der Fachkreise sowie Organisationen des Gesundheitswesens bedarf eines vorherigen schriftlichen Vertrages, vgl. § 17 AKG e.V. – Verhaltenskodex, § 33 MBO-Ä (Transparenzprinzip).
4. Jeder Mustervertrag bedarf der individuellen Anpassung auf den jeweils konkreten Einzelfall. Die Musterverträge sind editierbar, sie können und sollen ergänzt oder verändert werden um die konkreten Vertragsbeziehungen zu beschreiben. Das bedeutet auch, dass Leistungen, die im Mustervertrag exemplarisch aufgeführt aber nicht Gegenstand der tatsächlichen Vereinbarung sind entfernt werden. Ebenso sollen Leistungen, die nicht im Mustervertrag vorgesehen sind hinzugefügt werden.
5. Ein Vertrag ist niemals Selbstzweck. Eine unzulässige Vereinbarung wird nicht durch die Verwendung eines bestimmten Vertragstextes zulässig und umgekehrt. Durch die Verwendung eines Vertrages wird verschriftlicht was vereinbart werden soll. Es ist daher wichtig, die Vereinbarung so detailliert wie erforderlich im Vertragstext wiederzugeben.
6. Bei Verträgen, die eine Leistungsaustauschbeziehung beinhalten (z.B. Sponsoring, Beratervertrag etc.) sollte der Umfang der geschuldeten Leistung möglichst detailliert beschrieben werden. Aus dieser Beschreibung kann leicht auf die Angemessenheit der Vergütung (Äquivalenzprinzip) geschlossen werden. Die tatsächlich aufgrund des jeweiligen Vertrages gewährten und erlangten Leistungen sind dann zu dokumentieren (Dokumentationsprinzip), zu überprüfen und die entsprechenden Unterlagen und Beleg aufzubewahren.
7. Die Verwendung der Musterverträge stellt keine Rechtsberatung durch den AKG e.V. dar. Im Zweifel sollte die Hilfe eines Rechtsanwaltes hinzu gezogen werden. Bei den Musterverträgen handelt es sich noch nicht einmal um Empfehlungen. Wie bislang verhandeln und vereinbaren die Mitgliedsunternehmen des AKG e.V. die Vertragsinhalte mit ihren Vertragspartnern individuell
3. Stand: 31.01.2017
4. Kontakt / Verfasser:
KINDERMANN Rechtsanwälte
RA Benjamin O. Kindermann, Garather Schlossallee 19, 40595 Düsseldorf
Tel.: 0211 911 84 991
Fax: 0211 911 84 993
Email: info@kindermann-rechtsanwaltskanzlei.de.
Website
5. © Copyright
Die Verwendung des AKG-Mustervertrages „Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen“ ist nur für den eigenen Gebrauch zur Vertragsgestaltung bestimmt. Der Mustervertrag darf weder in digitaler noch in ausgedruckter Form an Dritte weitergegeben werden.
6. Vertrags-Umfang: 5 Seiten (inklusive Anhang)
Preis: 50,- € (zzgl. 19% USt.)
Die genannten Preise gelten ausschließlich für pharmazeutische Unternehmer/Zulassungsinhaber.
Die Preisgestaltung für andere Interessenten erhalten Sie auf Anfrage.
Versand: offene Word-Datei
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50,- € 8.2 Mustervertrag Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen unter Beteiligung einer Agentur |
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Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen unter Beteiligung einer Agentur
1. Inhalt
§ 1 Präambel und Vertragsgegenstand
§ 2 Leistungen des Veranstalters
§ 3 Leistung des Sponsors und Zahlungsmodalitäten
§ 4 Verwendung des Sponsoringbetrages
§ 5 Transparenz- und Trennungsprinzip, Dienstherrengenehmigung
§ 6 Schlussbestimmungen
Anlagen (Bestandteil dieses Vertrages)
Genehmigung der medizinischen Einrichtung (Dienstherr / Arbeitgeber)
2. Nutzerhinweis:
1. Bei den Musterverträgen handelt es sich um Muster, die bewusst allgemein gehalten sind um als Grundlage für eine Vielzahl von Lebenssachverhalten geeignet zu sein. Sie beinhalten das Minimum dessen was in der jeweiligen Kategorie geregelt werden sollte.
2. Die Musterverträge bilden die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltende Rechtslage nach. Die geltende Rechtslage hat bedingt durch den Erlass neuer oder die Änderung bestehender Gesetze oder Verordnungen sowie die Rechtsprechung einen dynamischen Charakter. Die Muster sollten bei Verwendung daher ggf. an die aktuelle Rechtslage angepasst werden.
3. Jede Vertragsbeziehung zwischen Unternehmen der pharmazeutischen Industrie und Angehörigen der Fachkreise sowie Organisationen des Gesundheitswesens bedarf eines vorherigen schriftlichen Vertrages, vgl. § 17 AKG e.V. – Verhaltenskodex, § 33 MBO-Ä (Transparenzprinzip).
4. Jeder Mustervertrag bedarf der individuellen Anpassung auf den jeweils konkreten Einzelfall. Die Musterverträge sind editierbar, sie können und sollen ergänzt oder verändert werden um die konkreten Vertragsbeziehungen zu beschreiben. Das bedeutet auch, dass Leistungen, die im Mustervertrag exemplarisch aufgeführt aber nicht Gegenstand der tatsächlichen Vereinbarung sind entfernt werden. Ebenso sollen Leistungen, die nicht im Mustervertrag vorgesehen sind hinzugefügt werden.
5. Ein Vertrag ist niemals Selbstzweck. Eine unzulässige Vereinbarung wird nicht durch die Verwendung eines bestimmten Vertragstextes zulässig und umgekehrt. Durch die Verwendung eines Vertrages wird verschriftlicht was vereinbart werden soll. Es ist daher wichtig, die Vereinbarung so detailliert wie erforderlich im Vertragstext wiederzugeben.
6. Bei Verträgen, die eine Leistungsaustauschbeziehung beinhalten (z.B. Sponsoring, Beratervertrag etc.) sollte der Umfang der geschuldeten Leistung möglichst detailliert beschrieben werden. Aus dieser Beschreibung kann leicht auf die Angemessenheit der Vergütung (Äquivalenzprinzip) geschlossen werden. Die tatsächlich aufgrund des jeweiligen Vertrages gewährten und erlangten Leistungen sind dann zu dokumentieren (Dokumentationsprinzip), zu überprüfen und die entsprechenden Unterlagen und Beleg aufzubewahren.
7. Die Verwendung der Musterverträge stellt keine Rechtsberatung durch den AKG e.V. dar. Im Zweifel sollte die Hilfe eines Rechtsanwaltes hinzu gezogen werden. Bei den Musterverträgen handelt es sich noch nicht einmal um Empfehlungen. Wie bislang verhandeln und vereinbaren die Mitgliedsunternehmen des AKG e.V. die Vertragsinhalte mit ihren Vertragspartnern individuell.
3. Stand: 31.01.2017
4. Kontakt / Verfasser:
KINDERMANN Rechtsanwälte
RA Benjamin O. Kindermann, Garather Schlossallee 19, 40595 Düsseldorf
Tel.: 0211 911 84 991
Fax: 0211 911 84 993
Email: info@kindermann-rechtsanwaltskanzlei.de.
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5. © Copyright
Die Verwendung des AKG-Mustervertrages „Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen“ ist nur für den eigenen Gebrauch zur Vertragsgestaltung bestimmt. Der Mustervertrag darf weder in digitaler noch in ausgedruckter Form an Dritte weitergegeben werden.
6. Vertrags-Umfang: 5 Seiten (inklusive Anhang)
Preis: 50,- € (zzgl. 19% USt.)
Die genannten Preise gelten ausschließlich für pharmazeutische Unternehmer/Zulassungsinhaber.
Die Preisgestaltung für andere Interessenten erhalten Sie auf Anfrage.
Versand: offene Word-Datei
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50,- € 8.3 Mustervertrag Individuelles Fortbildungssponsoring |
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Individuelles Fortbildungssponsoring
1. Inhalt
§ 1 Präambel und Vertragsgegenstand
§ 2 Leistungen / Kostenübernahme
§ 3 Zahlungsmodalitäten / Stornierung
§ 4 Trennungs- und Transparenzprinzip
§ 5 Schlussbestimmungen
Anlagen (Bestandteil dieses Vertrages)
Genehmigung der medizinischen Einrichtung (Dienstherr / Arbeitgeber)
2. Nutzerhinweis:
1. Bei den Musterverträgen handelt es sich um Muster, die bewusst allgemein gehalten sind um als Grundlage für eine Vielzahl von Lebenssachverhalten geeignet zu sein. Sie beinhalten das Minimum dessen was in der jeweiligen Kategorie geregelt werden sollte.
2. Die Musterverträge bilden die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltende Rechtslage nach. Die geltende Rechtslage hat bedingt durch den Erlass neuer oder die Änderung bestehender Gesetze oder Verordnungen sowie die Rechtsprechung einen dynamischen Charakter. Die Muster sollten bei Verwendung daher ggf. an die aktuelle Rechtslage angepasst werden.
3. Jede Vertragsbeziehung zwischen Unternehmen der pharmazeutischen Industrie und Angehörigen der Fachkreise sowie Organisationen des Gesundheitswesens bedarf eines vorherigen schriftlichen Vertrages, vgl. § 17 AKG e.V. – Verhaltenskodex, § 33 MBO-Ä (Transparenzprinzip).
4. Jeder Mustervertrag bedarf der individuellen Anpassung auf den jeweils konkreten Einzelfall. Die Musterverträge sind editierbar, sie können und sollen ergänzt oder verändert werden um die konkreten Vertragsbeziehungen zu beschreiben. Das bedeutet auch, dass Leistungen, die im Mustervertrag exemplarisch aufgeführt aber nicht Gegenstand der tatsächlichen Vereinbarung sind entfernt werden. Ebenso sollen Leistungen, die nicht im Mustervertrag vorgesehen sind hinzugefügt werden.
5. Ein Vertrag ist niemals Selbstzweck. Eine unzulässige Vereinbarung wird nicht durch die Verwendung eines bestimmten Vertragstextes zulässig und umgekehrt. Durch die Verwendung eines Vertrages wird verschriftlicht was vereinbart werden soll. Es ist daher wichtig, die Vereinbarung so detailliert wie erforderlich im Vertragstext wiederzugeben.
6. Bei Verträgen, die eine Leistungsaustauschbeziehung beinhalten (z.B. Sponsoring, Beratervertrag etc.) sollte der Umfang der geschuldeten Leistung möglichst detailliert beschrieben werden. Aus dieser Beschreibung kann leicht auf die Angemessenheit der Vergütung (Äquivalenzprinzip) geschlossen werden. Die tatsächlich aufgrund des jeweiligen Vertrages gewährten und erlangten Leistungen sind dann zu dokumentieren (Dokumentationsprinzip), zu überprüfen und die entsprechenden Unterlagen und Beleg aufzubewahren.
7. Die Verwendung der Musterverträge stellt keine Rechtsberatung durch den AKG e.V. dar. Im Zweifel sollte die Hilfe eines Rechtsanwaltes hinzu gezogen werden. Bei den Musterverträgen handelt es sich noch nicht einmal um Empfehlungen. Wie bislang verhandeln und vereinbaren die Mitgliedsunternehmen des AKG e.V. die Vertragsinhalte mit ihren Vertragspartnern individuell.
3. Stand: 31.01.2017
4. Kontakt / Verfasser:
KINDERMANN Rechtsanwälte
RA Benjamin O. Kindermann, Garather Schlossallee 19, 40595 Düsseldorf
Tel.: 0211 911 84 991
Fax: 0211 911 84 993
Email: info@kindermann-rechtsanwaltskanzlei.de.
Website
5. © Copyright
Die Verwendung des AKG-Mustervertrages „Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen“ ist nur für den eigenen Gebrauch zur Vertragsgestaltung bestimmt. Der Mustervertrag darf weder in digitaler noch in ausgedruckter Form an Dritte weitergegeben werden.
6. Vertrags-Umfang: 5 Seiten (inklusive Anhang)
Preis: 50,- € (zzgl. 19% USt.)
Die genannten Preise gelten ausschließlich für pharmazeutische Unternehmer/Zulassungsinhaber.
Die Preisgestaltung für andere Interessenten erhalten Sie auf Anfrage.
Versand: offene Word-Datei
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50,- € 8.4 Mustervertrag Referentenvertrag |
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Referentenvertrag
1. Inhalt
§ 1 Vertragsgegenstand
§ 2 Leistungen des/der Referenten/-in
§ 3 Vergütung und Aufwendungsersatz
§ 4 Trennungs- und Transparenzprinzip
§ 5 Schlussbestimmungen
Anlagen (Bestandteil dieses Vertrages)
Genehmigung der medizinischen Einrichtung (Dienstherr / Arbeitgeber)
2. Nutzerhinweis:
1. Bei den Musterverträgen handelt es sich um Muster, die bewusst allgemein gehalten sind um als Grundlage für eine Vielzahl von Lebenssachverhalten geeignet zu sein. Sie beinhalten das Minimum dessen was in der jeweiligen Kategorie geregelt werden sollte.
2. Die Musterverträge bilden die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltende Rechtslage nach. Die geltende Rechtslage hat bedingt durch den Erlass neuer oder die Änderung bestehender Gesetze oder Verordnungen sowie die Rechtsprechung einen dynamischen Charakter. Die Muster sollten bei Verwendung daher ggf. an die aktuelle Rechtslage angepasst werden.
3. Jede Vertragsbeziehung zwischen Unternehmen der pharmazeutischen Industrie und Angehörigen der Fachkreise sowie Organisationen des Gesundheitswesens bedarf eines vorherigen schriftlichen Vertrages, vgl. § 17 AKG e.V. – Verhaltenskodex, § 33 MBO-Ä (Transparenzprinzip).
4. Jeder Mustervertrag bedarf der individuellen Anpassung auf den jeweils konkreten Einzelfall. Die Musterverträge sind editierbar, sie können und sollen ergänzt oder verändert werden um die konkreten Vertragsbeziehungen zu beschreiben. Das bedeutet auch, dass Leistungen, die im Mustervertrag exemplarisch aufgeführt aber nicht Gegenstand der tatsächlichen Vereinbarung sind entfernt werden. Ebenso sollen Leistungen, die nicht im Mustervertrag vorgesehen sind hinzugefügt werden.
5. Ein Vertrag ist niemals Selbstzweck. Eine unzulässige Vereinbarung wird nicht durch die Verwendung eines bestimmten Vertragstextes zulässig und umgekehrt. Durch die Verwendung eines Vertrages wird verschriftlicht was vereinbart werden soll. Es ist daher wichtig, die Vereinbarung so detailliert wie erforderlich im Vertragstext wiederzugeben.
6. Bei Verträgen, die eine Leistungsaustauschbeziehung beinhalten (z.B. Sponsoring, Beratervertrag etc.) sollte der Umfang der geschuldeten Leistung möglichst detailliert beschrieben werden. Aus dieser Beschreibung kann leicht auf die Angemessenheit der Vergütung (Äquivalenzprinzip) geschlossen werden. Die tatsächlich aufgrund des jeweiligen Vertrages gewährten und erlangten Leistungen sind dann zu dokumentieren (Dokumentationsprinzip), zu überprüfen und die entsprechenden Unterlagen und Beleg aufzubewahren.
7. Die Verwendung der Musterverträge stellt keine Rechtsberatung durch den AKG e.V. dar. Im Zweifel sollte die Hilfe eines Rechtsanwaltes hinzu gezogen werden. Bei den Musterverträgen handelt es sich noch nicht einmal um Empfehlungen. Wie bislang verhandeln und vereinbaren die Mitgliedsunternehmen des AKG e.V. die Vertragsinhalte mit ihren Vertragspartnern individuell.
3. Stand: 31.01.2017
4. Kontakt / Verfasser:
KINDERMANN Rechtsanwälte
RA Benjamin O. Kindermann, Garather Schlossallee 19, 40595 Düsseldorf
Tel.: 0211 911 84 991
Fax: 0211 911 84 993
Email: info@kindermann-rechtsanwaltskanzlei.de.
Website
5. © Copyright
Die Verwendung des AKG-Mustervertrages „Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen“ ist nur für den eigenen Gebrauch zur Vertragsgestaltung bestimmt. Der Mustervertrag darf weder in digitaler noch in ausgedruckter Form an Dritte weitergegeben werden.
6. Vertrags-Umfang: 4 Seiten (inklusive Anhang)
Preis: 50,- € (zzgl. 19% USt.)
Die genannten Preise gelten ausschließlich für pharmazeutische Unternehmer/Zulassungsinhaber.
Die Preisgestaltung für andere Interessenten erhalten Sie auf Anfrage.
Versand: offene Word-Datei
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50,- € 8.5 Mustervertrag Beratervertrag |
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Beratervertrag
1. Inhalt
§ 1 Vertragsgegenstand
§ 2 Leistungen des/der Beraters/-in
§ 3 Vergütung und Aufwendungsersatz
§ 4 Trennungs- und Transparenzprinzip
§ 5 Geheimhaltung
§ 6 Arbeitsergebnisse
§ 7 Schlussbestimmungen
Anlagen (Bestandteil dieses Vertrages)
Genehmigung der medizinischen Einrichtung (Dienstherr / Arbeitgeber)
2. Nutzerhinweis:
Insbesondere bei den Formulierungen zu Geheimhaltung und Rechteabtretung
(§§ 5,6 dieses Entwurfes) handelt es sich um Basisformulierungen, die jedenfalls für den konkreten Sachverhalt und in Hinblick auf die Qualität und Umfang der zu erwartenden Arbeitsergebnisse individuell angepasst werden sollten.
1. Bei den Musterverträgen handelt es sich um Muster, die bewusst allgemein gehalten sind um als Grundlage für eine Vielzahl von Lebenssachverhalten geeignet zu sein. Sie beinhalten das Minimum dessen was in der jeweiligen Kategorie geregelt werden sollte.
2. Die Musterverträge bilden die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltende Rechtslage nach. Die geltende Rechtslage hat bedingt durch den Erlass neuer oder die Änderung bestehender Gesetze oder Verordnungen sowie die Rechtsprechung einen dynamischen Charakter. Die Muster sollten bei Verwendung daher ggf. an die aktuelle Rechtslage angepasst werden.
3. Jede Vertragsbeziehung zwischen Unternehmen der pharmazeutischen Industrie und Angehörigen der Fachkreise sowie Organisationen des Gesundheitswesens bedarf eines vorherigen schriftlichen Vertrages, vgl. § 17 AKG e.V. – Verhaltenskodex, § 33 MBO-Ä (Transparenzprinzip).
4. Jeder Mustervertrag bedarf der individuellen Anpassung auf den jeweils konkreten Einzelfall. Die Musterverträge sind editierbar, sie können und sollen ergänzt oder verändert werden um die konkreten Vertragsbeziehungen zu beschreiben. Das bedeutet auch, dass Leistungen, die im Mustervertrag exemplarisch aufgeführt aber nicht Gegenstand der tatsächlichen Vereinbarung sind entfernt werden. Ebenso sollen Leistungen, die nicht im Mustervertrag vorgesehen sind hinzugefügt werden.
5. Ein Vertrag ist niemals Selbstzweck. Eine unzulässige Vereinbarung wird nicht durch die Verwendung eines bestimmten Vertragstextes zulässig und umgekehrt. Durch die Verwendung eines Vertrages wird verschriftlicht was vereinbart werden soll. Es ist daher wichtig, die Vereinbarung so detailliert wie erforderlich im Vertragstext wiederzugeben.
6. Bei Verträgen, die eine Leistungsaustauschbeziehung beinhalten (z.B. Sponsoring, Beratervertrag etc.) sollte der Umfang der geschuldeten Leistung möglichst detailliert beschrieben werden. Aus dieser Beschreibung kann leicht auf die Angemessenheit der Vergütung (Äquivalenzprinzip) geschlossen werden. Die tatsächlich aufgrund des jeweiligen Vertrages gewährten und erlangten Leistungen sind dann zu dokumentieren (Dokumentationsprinzip), zu überprüfen und die entsprechenden Unterlagen und Beleg aufzubewahren.
7. Die Verwendung der Musterverträge stellt keine Rechtsberatung durch den AKG e.V. dar. Im Zweifel sollte die Hilfe eines Rechtsanwaltes hinzu gezogen werden. Bei den Musterverträgen handelt es sich noch nicht einmal um Empfehlungen. Wie bislang verhandeln und vereinbaren die Mitgliedsunternehmen des AKG e.V. die Vertragsinhalte mit ihren Vertragspartnern individuell.
3. Stand: 31.01.2017
4. Kontakt / Verfasser:
KINDERMANN Rechtsanwälte
RA Benjamin O. Kindermann, Garather Schlossallee 19, 40595 Düsseldorf
Tel.: 0211 911 84 991
Fax: 0211 911 84 993
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5. © Copyright
Die Verwendung des AKG-Mustervertrages „Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen“ ist nur für den eigenen Gebrauch zur Vertragsgestaltung bestimmt. Der Mustervertrag darf weder in digitaler noch in ausgedruckter Form an Dritte weitergegeben werden.
6. Vertrags-Umfang: 5 Seiten (inklusive Anhang)
Preis: 50,- € (zzgl. 19% USt.)
Die genannten Preise gelten ausschließlich für pharmazeutische Unternehmer/Zulassungsinhaber.
Die Preisgestaltung für andere Interessenten erhalten Sie auf Anfrage.
Versand: offene Word-Datei
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50,- € 8.6 Mustervertrag Spendenvereinbarung |
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Spendenvereinbarung
1. Inhalt
§ 1 Vertragsgegenstand
§ 2 Zahlungsmodalitäten
§ 3 Verwendung des Spendenbetrages
§ 4 Transparenz- und Trennungsprinzip, Dienstherrengenehmigung
§ 5 Schlussbestimmungen
Anlagen (Bestandteil dieses Vertrages)
Genehmigung der medizinischen Einrichtung (Dienstherr / Arbeitgeber)
2. Nutzerhinweis:
1. Bei den Musterverträgen handelt es sich um Muster, die bewusst allgemein gehalten sind um als Grundlage für eine Vielzahl von Lebenssachverhalten geeignet zu sein. Sie beinhalten das Minimum dessen was in der jeweiligen Kategorie geregelt werden sollte.
2. Die Musterverträge bilden die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltende Rechtslage nach. Die geltende Rechtslage hat bedingt durch den Erlass neuer oder die Änderung bestehender Gesetze oder Verordnungen sowie die Rechtsprechung einen dynamischen Charakter. Die Muster sollten bei Verwendung daher ggf. an die aktuelle Rechtslage angepasst werden.
3. Jede Vertragsbeziehung zwischen Unternehmen der pharmazeutischen Industrie und Angehörigen der Fachkreise sowie Organisationen des Gesundheitswesens bedarf eines vorherigen schriftlichen Vertrages, vgl. § 17 AKG e.V. – Verhaltenskodex, § 33 MBO-Ä (Transparenzprinzip).
4. Jeder Mustervertrag bedarf der individuellen Anpassung auf den jeweils konkreten Einzelfall. Die Musterverträge sind editierbar, sie können und sollen ergänzt oder verändert werden um die konkreten Vertragsbeziehungen zu beschreiben. Das bedeutet auch, dass Leistungen, die im Mustervertrag exemplarisch aufgeführt aber nicht Gegenstand der tatsächlichen Vereinbarung sind entfernt werden. Ebenso sollen Leistungen, die nicht im Mustervertrag vorgesehen sind hinzugefügt werden.
5. Ein Vertrag ist niemals Selbstzweck. Eine unzulässige Vereinbarung wird nicht durch die Verwendung eines bestimmten Vertragstextes zulässig und umgekehrt. Durch die Verwendung eines Vertrages wird verschriftlicht was vereinbart werden soll. Es ist daher wichtig, die Vereinbarung so detailliert wie erforderlich im Vertragstext wiederzugeben.
6. Bei Verträgen, die eine Leistungsaustauschbeziehung beinhalten (z.B. Sponsoring, Beratervertrag etc.) sollte der Umfang der geschuldeten Leistung möglichst detailliert beschrieben werden. Aus dieser Beschreibung kann leicht auf die Angemessenheit der Vergütung (Äquivalenzprinzip) geschlossen werden. Die tatsächlich aufgrund des jeweiligen Vertrages gewährten und erlangten Leistungen sind dann zu dokumentieren (Dokumentationsprinzip), zu überprüfen und die entsprechenden Unterlagen und Beleg aufzubewahren.
7. Die Verwendung der Musterverträge stellt keine Rechtsberatung durch den AKG e.V. dar. Im Zweifel sollte die Hilfe eines Rechtsanwaltes hinzu gezogen werden. Bei den Musterverträgen handelt es sich noch nicht einmal um Empfehlungen. Wie bislang verhandeln und vereinbaren die Mitgliedsunternehmen des AKG e.V. die Vertragsinhalte mit ihren Vertragspartnern individuell.
3. Stand: 31.01.2017
4. Kontakt / Verfasser:
KINDERMANN Rechtsanwälte
RA Benjamin O. Kindermann, Garather Schlossallee 19, 40595 Düsseldorf
Tel.: 0211 911 84 991
Fax: 0211 911 84 993
Email: info@kindermann-rechtsanwaltskanzlei.de.
Website
5. © Copyright
Die Verwendung des AKG-Mustervertrages „Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen“ ist nur für den eigenen Gebrauch zur Vertragsgestaltung bestimmt. Der Mustervertrag darf weder in digitaler noch in ausgedruckter Form an Dritte weitergegeben werden.
6. Vertrags-Umfang: 4 Seiten (inklusive Anhang)
Preis: 50,- € (zzgl. 19% USt.)
Die genannten Preise gelten ausschließlich für pharmazeutische Unternehmer/Zulassungsinhaber.
Die Preisgestaltung für andere Interessenten erhalten Sie auf Anfrage.
Versand: offene Word-Datei
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